Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Mauerwerksexperte – Adam Swierkosz, Inhaber Adam Swierkosz, Einzelunternehmen, Ring Str 45, 16227 Eberswalde, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Untersuchungen, Diagnosen, schriftliche Berichte und Privatgutachten zu Feuchtigkeits- und Mauerwerksschäden. Sie gelten nicht für Sanierungsarbeiten. Sanierungen werden ausschließlich von Dritten (Sanierungsfachbetrieben) aufgrund eigener Verträge erbracht.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, per Telefon oder E-Mail ist kostenlos und unverbindlich. Durch die Anfrage entsteht noch kein Vertrag. Eine Online-Buchung findet nicht statt, ein Vertrag kommt nicht automatisch zustande.
Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot in Textform mit Paket, Leistungsumfang, Gesamtpreis und Termin. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kundin oder der Kunde dieses Angebot ausdrücklich annimmt.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem angenommenen Angebot und dem darin genannten Paket. Die Pakete unterscheiden sich insbesondere im Ergebnisformat (mündliche Erläuterung, schriftlicher Bericht oder Privatgutachten als PDF).
Die Untersuchung erfolgt mit der vereinbarten Sorgfalt nach den anerkannten Regeln der Technik. Messverfahren haben methodische Grenzen. Bei verdeckten Bauteilen kann nicht in jedem Fall eine vollständige Ursachenermittlung zugesagt werden; ein bestimmter Sanierungserfolg ist nicht Gegenstand der Leistung. Die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.
Das Öffnen von Bauteilen, Probenentnahmen und Laboruntersuchungen erfolgen nur nach gesonderter ausdrücklicher Zustimmung.
§ 4 Mitwirkung der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang zu den zu untersuchenden Bereichen und stellt vorhandene Informationen zur Verfügung, soweit sie für die Untersuchung erforderlich sind (zum Beispiel bekannte Vorschäden, frühere Maßnahmen, Pläne).
Ist die Kundin oder der Kunde nicht Eigentümerin oder Eigentümer, stellt sie oder er sicher, dass eine Berechtigung zum Zutritt und zur Untersuchung besteht. Die Untersuchung setzt sichere Zugangs- und Arbeitsbedingungen voraus.
§ 5 Termine, Verlegung und Absage
Termine werden individuell vereinbart. Muss ein Termin verlegt oder abgesagt werden, informieren sich beide Seiten möglichst frühzeitig und stimmen einen neuen Termin fair ab. Pauschale Stornogebühren werden nicht erhoben. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zusatzleistungen
Maßgeblich ist der im Angebot vor Vertragsschluss in Textform genannte Gesamtpreis. Die Paketpreise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer; die Anfahrt im vereinbarten Einsatzgebiet ist im Paketpreis enthalten, eine gesonderte Berechnung von Anfahrtskosten erfolgt nicht.
Zusatzleistungen über das Angebot hinaus – etwa gesondert beauftragte Laboranalysen, Bauteilöffnungen oder weitere Ortstermine – werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und mit vorab genanntem Gesamtpreis erbracht und berechnet. Versteckte Zuschläge gibt es nicht.
§ 7 Ausführung und Ergebnisse
Je nach Paket erhält die Kundin oder der Kunde eine mündliche Erläuterung der Ergebnisse vor Ort (Basisdiagnose), einen schriftlichen Bericht (Erweiterte Bauwerksdiagnostik) oder ein Privatgutachten als PDF (Ausführliches Privatgutachten). Der Zeitpunkt der Übergabe schriftlicher Ergebnisse wird individuell vereinbart.
§ 8 Zahlung
Zahlungszeitpunkt und Zahlungsart werden im Angebot individuell vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Optionale Unterstützung bei der Auswahl eines Sanierungsfachbetriebs
Auf ausdrücklichen Wunsch unterstützt der Anbieter bei der Suche nach einem Sanierungsfachbetrieb. Dies erfolgt nur mit gesondertem Einverständnis; Kontaktdaten werden nur mit Einwilligung weitergegeben. Die Kundin oder der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Sanierung zu beauftragen.
Ein Sanierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Kundin oder dem Kunden und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande. Für Leistungen, Qualität und Garantien des Fachbetriebs ist dieser verantwortlich; der Anbieter gibt hierfür keine eigenen Zusagen.
Bestehende wirtschaftliche Beziehungen, insbesondere eine mögliche Vergütung durch den Fachbetrieb, werden vor der Auswahl transparent offengelegt. Eine Anrechnung oder Erstattung von Untersuchungskosten gilt nur, wenn sie im Einzelfall vorab gesondert und konkret vereinbart wurde.
§ 10 Haftung und Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Haftungs- und Mängelrechte.
§ 11 Verbraucherschutz und Widerruf
Wird ein Vertrag mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern im Fernabsatz (zum Beispiel per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
Mit der Leistung wird vor Ablauf der Widerrufsfrist nur begonnen, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt; dieses Verlangen wird dokumentiert. In diesem Fall ist bei einem Widerruf gegebenenfalls Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB). Das Widerrufsrecht kann nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB erlöschen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.
